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Regionalpolitik

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  1. DIE INTSTITUTIONEN DER EUROPAISCHEN UNION

Hauptartikel: Regionalpolitik der Europäischen Union

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007–2013

Innerhalb der EU gibt es eine Reihe von Regionen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit unter dem EU-Durchschnitt liegt, meist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeografischer Standortfaktoren. Ein klassisches Beispiel dafür ist der Mezzogiorno in Italien. Solchen Regionen – die durch den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder seit 2004 stark zugenommen haben – wird eine spezielle Förderung gewährt, wodurch Unterschiede im Entwicklungsstand der Gebiete angeglichen und regionale Disparitäten zurückgedrängt werden sollen (Art. 174 ff. AEUV). Zu diesem Zweck wurden drei sogenannte Strukturfonds eingerichtet, die für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen sorgen sollen. Die Grobplanung über die Verwendung dieser Gelder erfolgt jeweils in der siebenjährigen Finanzvorschau der EU (aktuell für den Zeitraum 2007-13).

Der erste der drei Strukturfonds ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Er unterstützt unter anderem mittelständische Unternehmen, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden. Um eine gezieltere Hilfe leisten zu können, werden die Fördermittel meist einzelnen Wirtschaftssektoren zugewiesen. Außerdem werden Infrastrukturprojekte durchgeführt und technische Hilfsmaßnahmen angewandt.

Typischer Hinweis auf EFRE-Unterstützung einer Baumaßnahme

Der EFRE kann dabei im Rahmen von drei Zielen tätig werden: Das erste Ziel, Konvergenz, gilt für Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. Dabei wird überwiegend die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt. Das zweite Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, betrifft die Regionen, die nicht im Rahmen des Ziels Konvergenz förderfähig sind; die hierfür vorgesehenen Mittel sind entsprechend geringer als diejenigen für Ziel 1. Die Prioritäten des Ziels der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung liegen in der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Finanzwesen sowie in Umweltschutz und Risikoprävention. Um einen Schock beim Wegfall von Subventionen durch den Übergang einer Region von Ziel 1 zu Ziel 2 zu verhindern, gibt es zwei Überbrückungsmechanismen: Regionen, die bisher in der Ziel-1-Kategorie gefördert wurden, deren BIP aber so gestiegen ist, dass es nun über 75 % des EU-Durchschnitts der Mitgliedstaaten vor 2004 liegt, erhalten eine abnehmende Übergangshilfe namens phasing-in. Anderen Regionen, die bis zu den EU-Erweiterungen seit 2004 in die Ziel-1-Kategorie fielen, nun aber durch den Beitritt ärmerer Länder aus statistischen Gründen das 75%-Kriterium nicht mehr unterschreiten, wird eine abnehmende Übergangshilfe namens phasing-out zugesprochen. Das dritte Ziel des EFRE schließlich, europäische territoriale Zusammenarbeit, konzentriert sich auf die transnationale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Grenzregionen.[25]

Der zweite Fonds ist der Europäische Sozialfonds, der wie der EFRE in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Er hat die Verbesserung der Bildungssysteme und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zum Ziel.

Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds schließlich soll dazu dienen, wirtschaftliche und soziale Disparitäten unter den Mitgliedstaaten zu verringern. Förderfähig im Rahmen dieses Fonds sind Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturen in Mitgliedstaaten der EU, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Seit dem 1. Mai 2004 sind dies Griechenland, Portugal, Spanien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien.

Für die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgeben. Oft werden die Finanzhilfen der EU nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedstaaten. Direkt bezahlt die Europäische Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen.

Außer unionsinternen Projekten fördert die EU teilweise auch Projekte in Ländern, die ihr beitreten wollen. Diese externen Förderungen dienen u. a. der Unterstützung von Nachbarschaftsbeziehungen und der Stabilisierung der Empfängerländer.

Außen- und Sicherheitspolitik

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Hauptartikel: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Im Rahmen der G8-Treffen ist die EU/EG seit 1977 als Teilnehmer mit einem Beobachterstatus vertreten.

Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, Art. 21ff EUV und Art. 205ff AEUV) sind die Wahrung der gemeinsamen Werte und Interessen der Union, die Stärkung der Sicherheit und des Friedens, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Anders als die meisten anderen Politikfelder der EU ist die GASP weitgehend intergouvernemental geprägt: Die Regierungen der Mitgliedstaaten legen einstimmig gemeinsame Strategien fest, bei deren Formulierung insbesondere das Europäische Parlament fast keine Mitspracherechte hat. Die europäische Außenpolitik ergänzt die Außenpolitik der Nationalstaaten, ersetzt sie aber nicht.

 


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